VM – Verstärkte sonderpädagogische Massnahmen

Die verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen (VM) werden von den Eltern mit Unterstützung der Heilpädagogin oder der Lehrperson bei der unabhängigen Abklärungstelle des SoA beantragt. Das Sonderschulinspektorat kann weitere Abklärungen und Diagnosestellungen verordnen, welche für die unabhängige Abklärungstelle zur Analyse des einzelnen Dossiers notwendig sind. Eine Schülerin oder ein Schüler mit verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen besucht die Regel- oder eine Sonderschule (einschliesslich solche mit Wohneinrichtungen).


Mehr als 1’500 Freiburger Schülerinnen und Schüler kommen in den Genuss von verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen. Für die Anmeldung können Sie sich an die Klassenlehrperson oder die Heilpädagogin / den Heilpädagogen wenden.

Weitere Informationen sind hier zu finden.