Jokerhalbtage

Nach vorgängiger Benachrichtigung können Eltern ihr Kind ohne Angabe von Gründen vier halbe Schultage (kumulierbar) pro Schuljahr nicht zur Schule schicken. Die Meldung wird mit dem Kommunikationstool KLAPP gemacht und erfolgt mindestens eine Woche im Voraus an die jeweilige(n) Klassenlehrperson(en). Für eine weitere Meldung senden die Eltern erneut eine KLAPP-Nachricht.

An diesen Schultagen können keine Jokerhalbtage eingesetzt werden:

  • am ersten Schultag des neuen Schuljahres
  • während schulischen Aktivitäten (Lernausflüge, Schulreisen, Klassenlager, Projektwochen)
  • Schülerinnen und Schüler der 8H: am Tag der Zuweisungsprüfung
  • Schülerinnen und Schüler der 7H: am Tag des Check 5

Für das Aufarbeiten des verpassten Schulstoffes sind die Eltern verantwortlich.