NM – Niederschwellige sonderpädagogische Massnahmen

Schülerinnen und Schüler, welche in einem oder mehreren Fächern die Grundanforderungen der vom Lehrplan abgeleiteten Lernziele deutlich nicht erreichen, kann eine niederschwellige sonderpädagogische Massnahme in Form von Unterstützung durch die schulische Heilpädagogin / den schulischen Heilpädagogen gewährt werden.

Diese Massnahme soll ermöglichen, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler ihrer Entwicklung entsprechend gefördert werden. Die NM kann vorübergehen oder dauerhaft gewährt werden und wird regelmässig überprüft.

Für die Anmeldung können Sie sich an die Klassenlehrperson wenden.