
Nach vorgängiger Benachrichtigung können Eltern ihr Kind ohne Angabe von Gründen vier halbe Schultage (kumulierbar) pro Schuljahr nicht zur Schule schicken. Die Meldung erfolgt über die Funktion „Absenzen“ in KLAPP und muss mindestens eine Woche im Voraus gemeldet werden.
An diesen Schultagen können keine Jokerhalbtage eingesetzt werden:
- am ersten Schultag des neuen Schuljahres
- wenn ein Leistungsnachweis geplant ist
- während schulischen Aktivitäten (Lernausflüge, Schulreisen, Klassenlager, Projektwochen)
- Schülerinnen und Schüler der 8H: am Tag der Zuweisungsprüfung
- Schülerinnen und Schüler der 7H: am Tag des Check 5
Für das Aufarbeiten des verpassten Schulstoffes sind die Eltern verantwortlich.